Schulpass
Fahrausweis: Vom Wohnort zur Schule oder zu geschützten Einrichtungen
Der Schulpass ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Fahrausweis (Sichtausweis) zur kostenlosen Nutzung öffentlicher Beförderungsdienste auf einer bestimmten Strecke und zu bestimmten Zeiten für folgende Zielgruppen:
Schulpass „S“ für Schülerinnen und Schüler, die Anrecht auf die Nutzung von Schülerverkehrsdiensten oder auf die Schülerbeförderung im Liniendienst haben. Dieser Fahrausweis ermöglicht an Schultagen die Fahrt ausschließlich auf der Strecke Wohnort – Schule. Die betreffende Strecke sowie die Gültigkeitsfrist sind auf dem Fahrausweis vermerkt.
Jahresgebühr: 20 Euro
Wer zusätzlich zum Schulpass auch einen Südtirol Pass abo+ besitzt, bezahlt nur eine einzige Jahresgebühr, also 20 Euro. Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung erhalten den Schulpass kostenlos.
Der Schulpass für Schülerinnen und Schüler wird über die jeweiligen Schulen beantragt, das Formular wird vom Amt für Schulfürsorge an die Schulen ausgehändigt.
Schulpass „O“ für Menschen mit Beeinträchtigung, die an Programmen zur Arbeitseingliederung teilnehmen. Dieser Schulpass richtet sich an Personen, die öffentliche Verkehrsmittel eigenständig nutzen können, aber nicht die Voraussetzungen für einen Südtirol Pass free besitzen, und er ermöglicht an Werktagen die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und der Beförderungsdienste ausschließlich auf der auf dem Fahrausweis vermerkten Strecke; dies ist im Normalfall die Strecke zwischen Wohnort / Wohnheim und geschützter Werkstätte / Arbeitsstelle.
Der Schulpass für die Arbeitseingliederung und Betreuten der Bezirksgemeinschaften wird über die zuständigen Stellen beantragt, das sind Bezirksgemeinschaften, Sanitätsbetrieb Bozen, Arbeitsvermittlungszentren.